Kommunale Wärmeplanung 2026: Struktur und Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes

Veröffentlicht am: 4. Februar 20264 Min. Lesezeit
Fernwärme-Versorger Wien

Kommunale Wärmeplanung 2026: Struktur und Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes

Veröffentlicht am: 4. Februar 20264 Min. Lesezeit

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, verankert im deutschen Wärmeplanungsgesetz, um die Wärmewende in Deutschland strukturiert und realistisch umzusetzen. Sie zeigt Städten und Gemeinden auf, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten erreicht werden kann. Dabei spielt die Fernwärme eine ebenso wichtige Rolle wie dezentrale Lösungen im Gebäudebestand.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen. Sie analysiert den aktuellen Wärmebedarf, bestehende Infrastrukturen sowie regionale Potenziale für erneuerbare Energien und leitet daraus konkrete Entwicklungspfade für die Wärmewende ab.

Im Fokus steht eine langfristige, wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung, die sowohl den Gebäudebestand als auch zukünftige Anforderungen berücksichtigt. Die kommunale Ebene spielt dabei eine zentrale Rolle, da hier die Weichen für den Einsatz von Fernwärme, dezentralen Lösungen und hybriden Versorgungskonzepten gestellt werden.

Für welche Städte ist die kommunale Wärmeplanung verpflichtend?

Das Wärmeplanungsgesetz legt verbindliche Fristen fest, die sich nach der Größe der Kommune richten.

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen
Großstädte sind verpflichtet, ihre kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorzulegen. Maßgeblich für die Einordnung ist der Bevölkerungsstand zum 1. Januar 2024. Deutschlandweit betrifft dies rund 80 Städte.

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen
Kleinere Städte und Gemeinden haben mehr Zeit. Für sie gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Das Gesetz sieht zudem Erleichterungen vor:

  • vereinfachte Verfahren für sehr kleine Gemeinden,
  • die Möglichkeit, einen gemeinsamen Wärmeplan mit benachbarten Kommunen zu erstellen.

Diese Flexibilität soll die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung auch bei begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen ermöglichen.

Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung für Bürger:innen

Die kommunale Wärmeplanung entfaltet keine unmittelbare Verpflichtung für Eigentümer:innen. Sie schreibt weder bestimmte Heizsysteme vor noch zwingt sie zu Investitionen. Dennoch hat sie eine hohe Relevanz für private und gewerbliche Entscheidungen.

Nach Abschluss der Planung erhalten Grundstückseigentümer:innen eine bessere Orientierung darüber,

  • ob ein Gebiet perspektivisch für Fernwärme vorgesehen ist,
  • welche dezentralen Wärmelösungen realistisch sind,
  • und wann Investitionen in die Wärmeversorgung wirtschaftlich sinnvoll sein können.

Damit schafft die kommunale Wärmeplanung Transparenz und Planungssicherheit – ein wichtiger Faktor für eine sozial verträgliche Wärmewende.

Wie wird ein kommunaler Wärmeplan erstellt?

Die kommunale Wärmeplanung wird nach bundesweit einheitlichen Vorgaben erstellt, die im Wärmeplanungsgesetz (WPG) festgelegt sind. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für eine verbindliche und systematische Einführung der Wärmeplanung in Deutschland. Ziel ist es, einen langfristigen und realistischen Entwicklungspfad für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu definieren.

Schritt 1: Eignungs- und Bestandsanalyse
Zu Beginn wird analysiert, wie die aktuelle Wärmeversorgung im betrachteten Gebiet aussieht. Dabei werden der bestehende Wärmebedarf, die eingesetzten Energieträger sowie vorhandene Erzeugungsanlagen erfasst. Zusätzlich wird geprüft, ob und in welchem Umfang sich das Gebiet für eine Versorgung über Wärmenetze oder Fernwärme eignet und welche Infrastrukturen – etwa Leitungen und Verteilnetze – bereits vorhanden sind.

Schritt 2: Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden die zukünftigen Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung untersucht. Dazu zählen erneuerbare Energiequellen und nutzbare Abwärme, beispielsweise aus Rechenzentren, Abwasser, Geothermie, Solarthermie oder Biomasse. Auch neue Energieträger wie grüner Wasserstoff können in die Bewertung einbezogen werden.

Schritt 3: Entwicklung eines Zielszenarios
Auf Basis der vorliegenden Analysen wird ein Zielszenario für ein definiertes Zieljahr entwickelt. Das Gemeindegebiet wird dafür in sinnvolle Wärmeversorgungsgebiete unterteilt. Für jedes Gebiet stellt die Kommune dar, welche Wärmeversorgungsarten künftig infrage kommen und bewertet diese nach ihrer Eignung – von sehr wahrscheinlich geeignet bis sehr wahrscheinlich ungeeignet.

Schritt 4: Strategien und Umsetzungsmaßnahmen
Abschließend werden konkrete Strategien und Maßnahmen definiert, mit denen das Zielszenario erreicht werden soll. Dazu gehören zeitliche Etappen, Prioritäten sowie mögliche Investitions- und Umsetzungswege. Diese Maßnahmen bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene.

Rolle der Fernwärme in Deutschland

Die Bedeutung der Fernwärme in Deutschland variiert regional stark. Aktuelle Auswertungen des WWF-Fernwärme Rankings 2025 zeigen deutliche Unterschiede in Netzausbau und Anschlussquoten:

  • Nordrhein-Westfalen verfügt mit rund 5.000 Kilometern über das größte Wärmenetz,
  • Bayern folgt mit etwa 2.400 Kilometern,
  • Berlin mit rund 2.000 Kilometern.

Die höchsten Anschlussquoten erreichen Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hamburg. Diese Regionen setzen vor allem auf die Dekarbonisierung bestehender Fernwärmenetze, unter anderem durch Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen.

In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Niedersachsen steht der gezielte Ausbau neuer Fernwärmenetze im Mittelpunkt der kommunalen Wärmeplanung.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Fröb
Leiter Vertrieb myWarm

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