Heizungsoptimierung für komplexe Hydrauliksysteme
myWarm bringt langjährige Erfahrung in der Optimierung großflächiger Gewerbe- und Industrieimmobilien mit, die spezielle Anforderungen an ihre Heiz-Infrastruktur stellen. Ob Produktionsstätten, Lagerhallen oder Einzelhandelsflächen – diese Gebäudetypen erfordern eine gezielte Herangehensweise, die sich deutlich von Büro- oder Wohngebäuden unterscheidet. In solchen Gebäuden kommen oft keine klassischen Heizkörper zum Einsatz, sondern Konvektoren, Fan-Coils, Deckenstrahlplatten, Heizleisten oder Warmluftheizungen, häufig kombiniert mit Belüftungssystemen. Der hydraulische Abgleich von myWarm ist hier eine bewährte Lösung, um den Energieverbrauch zu optimieren, die Heizkosten zu senken und gleichzeitig die Anlageneffizienz zu steigern.
Das myWarm-Full-Service-Paket für mehr Energieeffizienz in Ihren Gewerbe- und Industrieimmobilien
Das myWarm-Verfahren für den hydraulischen Abgleich wurde seit 2010 bereits in tausenden Nichtwohngebäuden erfolgreich eingesetzt, darunter auch alle Arten von Gewerbe- und Industrieimmobilien: Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufszentren, Kinos, Restaurants, Baumärkte, Produktionsstätten, Lagerhallen, Logistikzentren und Betriebshöfe. Mit myWarm erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – von der Datenaufnahme im Gebäude über die Nutzerkommunikation bis hin zur detaillierten Dokumentation inklusive des GEG-konformen Nachweises für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
Ihre myWarm-Vorteile im Überblick
Pflicht zum hydraulischen Abgleich in Nichtwohngebäuden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Nichtwohngebäude ab sechs Nutzeinheiten den hydraulischen Abgleich vor. Dies gilt bei jedem Heizungstausch – dazu zählt auch der Anschluss an die Fernwärme – und für jeden Neubau. Außerdem für jedes Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung gemäß § 60 b GEG festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist.
Fristen: Für Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, muss die Prüfung bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein. Anlagen, die nach dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach der Installation überprüft werden.
Ein rechtzeitiger hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mögliche Sanktionen vermeiden.
Erfahren Sie mehr über den hydraulischen Abgleich in Ihrer Gewerbe- oder Industrieimmobilie, wir beraten Sie gerne.
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Lassen Sie uns darüber sprechen, wie ein hydraulischer Abgleich für Ihre Ihren Gewerbe- und Industrieimmobilien aussehen kann.
Ihr Ansprechpartner
Stefan Fröb
Leiter Vertrieb myWarm