Ist ein hydraulischer Abgleich in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt den hydraulischen Abgleich unabhängig vom Energieträger für alle Heizungsanlagen in Gebäuden mit mehr als 6 Wohn- oder Nutzeinheiten vor, sofern Wasser als Wärmeträger fungiert.

Die Verpflichtung für den hydraulischen Abgleich gilt laut GEG:

  • bei jedem Heizungstausch (inkl. Anschluss an die Fernwärme)
  • bei jedem Neubau
  • bei jedem Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung (gem. § 60b GEG) festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist.

Die Fristen laut § 60b:

Bei Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.2009 aufgestellt wurden, ist bis zum 30. September 2027 eine Heizungsprüfung durchzuführen.

Bei Heizungsanlagen, die nach dem 01.10.2009 aufgestellt wurden, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Aufstellung der Heizungsanlage eine Heizungsprüfung durchzuführen.

Ergibt die Heizungsprüfung die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs, ist dieser innerhalb ebendieser Fristen durchzuführen.