Entspricht das myWarm-Verfahren für den hydraulischen Abgleich dem Verfahren B nach der ZVSHK-Fachregel?
Das myWarm-Verfahren ist als messtechnisches Verfahren gemäß Nr. 8.1 der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ gleichwertig zu Verfahrensweg B. Es wird von allen relevanten Förderstellen als Nachweis für den hydraulischen Abgleich anerkannt.