FAQs
Nein. Ein Thermostat regelt die Ventilöffnung nach der Differenz zur umgebenden Raumtemperatur. Je größer diese Differenz ist, desto weiter öffnet das Thermostat das Ventil. In einer morgendlichen Aufheizphase sind so meist alle Ventile komplett geöffnet und ohne hydraulischen Abgleich kommt es zu Unter- und Überversorgung von Heizflächen. Dadurch bleiben manche Räume länger kalt und andere werden wärmer als nötig. Da das Wasser in den überversorgten Heizflächen zu rasch durchfließt, bleiben die Rücklauftemperaturen hoch und reduzieren den Effizienzgrad bei der Erzeugung. In der ideal eingestellten Anlage ist die Vorlauftemperatur über die Heizkurve optimal auf das Gebäude und die Raumtemperatur eingestellt und die Heizkörperthermostate bleiben ohne Sonneneinstrahlung immer geöffnet.
Im Zuge der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach myWarm kann auf Basis der Messwerte ein fehlender oder mangelhafter hydraulischer Abgleich nachgewiesen werden.
Vorab können folgende Situationen Anzeichen dafür sein, dass ein hydraulischer Abgleich nötig ist:
- Geringe Spreizung (Differenz zwischen Vor- & Rücklauf) am Heizkreis
- Hohe Vorlauftemperatur
- Hoch eingestellte Pumpenleistung
- Geräuschbildung an Verteilleitungen und Ventilen
- Unterversorgte/zu kalte Räume und überversorgte/zu warme Räume
- Ungleichmäßige Aufheizung der Räume
In Deutschland ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Neubau und unter bestimmten Voraussetzungen auch im Bestand Pflicht.
Die Kosten für den hydraulischen Abgleich werden pro Einstellpunkt, also je Heizkörperventil, kalkuliert. Der Preis variiert je nach den technischen Gegebenheiten vor Ort und dem gewünschten Leistungsumfang (z.B. mit oder ohne Mieterkommunikation). Fragen Sie uns gerne nach einem maßgeschneiderten Angebot angepasst an Ihre technischen Anforderungen.
In seltenen Fällen ist das möglich. Etwa wenn es in einem Gebäude Heizkörper gibt, die bisher überhaupt nie funktioniert haben. Wenn diese durch den hydraulischen Abgleich erstmals ihre Funktion aufnehmen und Wärme abgeben, kommen diese Kosten neu auf die Heizrechnung dazu und können die Einsparungen durch die Optimierung reduzieren.
Der digitale, temperaturbasierte hydraulische Abgleich von myWarm senkt den Energieverbrauch im Schnitt um 18 %, in Spitzen um bis zu 35 % (Branchenschnitt: 7–12 %).
Solange keine Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen werden, ist in einem hydraulisch korrekt abgeglichenen Heizsystem kein erneuter hydraulischer Abgleich nötig. Die Heizungsanlage bleibt dauerhaft im energieeffizientesten Betriebszustand.
Der hydraulische Abgleich von myWarm misst und vergleicht die tatsächlichen Temperaturen an jeder Heizfläche, bei jeder Pumpe und in jedem Raum in kontrollierten stationären Versorgungszuständen. Verglichen werden dabei die Mitteltemperaturen aller Heizflächen und die Raumtemperaturen in Räumen gleicher widmungsabhängiger Normraumtemperatur (z. B. Wohnräume, Gänge, Bäder). Die Temperaturen bei den Pumpen werden ebenfalls laufend beobachtet. In normgerecht errichteten Anlagen wurden und werden Dimension und Leistungsfähigkeit (Norm-Leistung) jeder Heizfläche anhand einer für alle gleichen Vor- und Rücklauftemperatur bestimmt. Dies lässt den Umkehrschluss zu, dass die Heizflächen im Verhältnis zueinander mit der richtigen Wassermenge versorgt werden, wenn alle Heizflächen die gleichen Mitteltemperaturen (Mittel zwischen Vor- und Rücklauftemperatur) aufweisen.
Die Heizflächen für den jeweiligen Raum können in ihrer Leistung falsch dimensioniert sein, etwa durch Planungsfehler von Anfang an oder durch inzwischen erfolgte energetische Änderungen (z. B. Dachausbauten, neue Fenster, Dämmung der Fassade oder der obersten Geschoßdecke). Anhand der Raumtemperatur-Entwicklung in den gleich gewidmeten Räumen wird die jeweilige Über- oder Unterdimensionierung erkannt, die Versorgung korrigiert oder der Heizkörper zum Tausch empfohlen.
Die Heizflächen werden motorgesteuert und damit maximal präzise neu eingestellt, entweder über das bereits vorhandene voreinstellbare Thermostatventil oder eine Ventilhubbegrenzung.
Aus der Korrelation sämtlicher Daten auch mit der Witterung werden Durchflussmengen, Heizlasten, Anschlusswert und Heizkurve ermittelt. Aus den relevanten Daten wird ein Protokoll zur Dokumentation und als Nachweis erstellt.
Ziel eines hydraulischen Abgleichs ist es, die richtige Wassermenge zur geforderten Zeit bei jeder Gesamtlast an jedem Ort mit geringster Pumpenleistung, mit effizienzoptimierten Vor- und Rücklauftemperaturen und gleichen Raumtemperaturen in gleich gewidmeten Räumen zur Verfügung zu stellen.
Für den hydraulischen Abgleich gibt es verschiedene Verfahren: Das älteste und bekannteste Verfahren ist das Berechnungsverfahren. Neuere Verfahren basieren auf Temperaturmessungen und nutzen die Möglichkeiten von Digitalisierung und Automatisierung. Besonders in großen Bestandsgebäuden erreichen temperaturbasierte Verfahren mehr oder machen einen hydraulischen Abgleich überhaupt erst möglich.
myWarm bietet seit über 15 Jahren einen temperaturbasierten hydraulischen Abgleich an.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt den hydraulischen Abgleich unabhängig vom Energieträger für alle Heizungsanlagen in Gebäuden mit mehr als 6 Wohn- oder Nutzeinheiten vor, sofern Wasser als Wärmeträger fungiert.
Die Verpflichtung für den hydraulischen Abgleich gilt laut GEG:
- bei jedem Heizungstausch (inkl. Anschluss an die Fernwärme)
- bei jedem Neubau
- bei jedem Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung (gem. § 60b GEG) festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist.
Die Fristen laut § 60b:
Bei Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.2009 aufgestellt wurden, ist bis zum 30. September 2027 eine Heizungsprüfung durchzuführen.
Bei Heizungsanlagen, die nach dem 01.10.2009 aufgestellt wurden, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Aufstellung der Heizungsanlage eine Heizungsprüfung durchzuführen.
Ergibt die Heizungsprüfung die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs, ist dieser innerhalb ebendieser Fristen durchzuführen.
Die Dauer eines Abgleichs ist abhängig von der Größe des Objekts. Ein Objekt mit 30 Nutzeinheiten und 150 Heizkörpern kann beispielsweise in 5 Werktage hydraulisch abgeglichen werden.
Nach Abschluss des hydraulischen Abgleichs stellt myWarm eine detaillierte digitale Dokumentation inkl. Nachweisformular des VdZ bereit. Die Dokumentation erfolgt gemäß den Vorgaben des § 60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und umfasst:
- alle relevanten Einstellwerte
- die Heizlast des Gebäudes
- die eingestellte Leistung der Wärmeerzeuger
- die raumweisen Heizlasten
- die Auslegungstemperatur
- die Einstellung der Regelung
- die Drücke im Ausdehnungsgefäß.
Die Dokumentation erfolgt gemäß den Vorgaben des § 60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Ja, für einen präzisen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B müssen alle Wohneinheiten betreten werden. Nur so können die Einstellungen an den Heizflächen korrekt erfasst und angepasst werden, um eine optimale Effizienz sicherzustellen. Und nur so wird der hydraulische Abgleich auch gesetzlich anerkannt.
Das myWarm-Verfahren ist als messtechnisches Verfahren gemäß Nr. 8.1 der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ gleichwertig zu Verfahrensweg B. Es wird von allen relevanten Förderstellen als Nachweis für den hydraulischen Abgleich anerkannt.