Optimierte Wärmeverteilung für moderne Büroimmobilien
In modernen Bürogebäuden stehen Eigentümer bzw. Betreiber vor der dringenden Aufgabe, Energiekosten zu senken, die Komfortanforderungen der Nutzende zu erfüllen und die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Ein ineffizient arbeitendes Heizsystem führt häufig zu überhöhten Betriebskosten, ungleicher Wärmeverteilung und unnötigem Energieverbrauch.
Der hydraulische Abgleich von myWarm bietet die ideale Lösung: Durch präzise Einstellung Ihrer Heizungsanlage wird sichergestellt, dass die Wärme gleichmäßig und energieeffizient in alle Bereiche Ihres Bürokomplexes verteilt wird – ohne Komforteinbußen und mit deutlich reduzierten Heizkosten. Damit erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben, sondern schaffen auch eins angenehmes Raumklima und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Energieeffizienz bedeutet auch wirtschaftliche Effizienz
Steigern Sie Attraktivität und Wert Ihrer Büroimmobilien durch einen hydraulischen Abgleich:
Die ESG-Kriterien gewinnen zunehmend an Bedeutung bei der Kreditvergabe. Eine schlechte Energiebilanz beeinträchtigt Finanzierungsmöglichkeiten und wirkt sich negativ auf den Wert ihrer Immobilie aus. Laut aktuellen Studien können Preisabschläge bei einer schlechten Energiebilanz bis zu 28,7 % betragen.
Weiters wird sich die CO₂-Bepreisung verschärfen: Ab dem 1. Januar 2024 liegt der CO₂-Preis bei 45 EUR/Tonne und steigt ab 2025 auf 55 EUR/Tonne. Ab 2026 beginnt der freie Handel mit Zertifikaten, was die Preise weiter steigen lassen wird. Diese Kosten müssen sowohl von Mietern als auch von Vermietern getragen werden, was auch den Druck auf Bürogebäude erhöht und rasche Maßnahmen erforderlich macht.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Bürogebäude zukunftssicher zu machen – für eine nachhaltige Energiebilanz, bessere Finanzierungsmöglichkeiten und langfristigen Werterhalt.
Gesetzliche Vorgaben für Nichtwohngebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Nichtwohngebäude ab sechs Nutzeinheiten den hydraulischen Abgleich vor. Dies gilt bei jedem Heizungstausch – dazu zählt auch der Anschluss an die Fernwärme – und für jeden Neubau. Außerdem für jedes Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung gemäß § 60 b GEG festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist.
Fristen: Für Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, muss die Prüfung bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein. Anlagen, die nach dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach der Installation überprüft werden.
Ein rechtzeitiger hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mögliche Sanktionen vermeiden.
Erfahren Sie mehr über den hydraulischen Abgleich in Ihrer Büroimmobilie, wir beraten Sie gerne.
Das myWarm-Full-Service-Paket für mehr Energieeffizienz in Ihren Büroimmobilien
Mit myWarm erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – von der Datenaufnahme über die Nutzerkommunikation bis hin zur detaillierten Dokumentation inklusive Nachweis für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Unsere Methode ermöglicht eine hochpräzise Neu-Einstellung der Heizungsanlage, ohne den Heizbetrieb zu unterbrechen, ohne Ventile zu tauschen oder ohne das wasserführende System zu öffnen. Dabei passen wir uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden an: Wir arbeiten auch spät abends, in den frühen Morgenstunden oder während der Urlaubszeit, um den laufenden Bürobetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Ihre myWarm-Vorteile im Überblick
Jetzt Termin vereinbaren: Wir beraten Sie gerne.
Lassen Sie uns darüber sprechen, wie ein hydraulischer Abgleich oder eine Wärmepumpen-Ready-Analyse für Ihren Immobilien-Bestand aussehen kann.
Ihr Ansprechpartner
Stefan Fröb
Leiter Vertrieb myWarm